Die Schaffung inklusionsorientierter Schulsportstätten erfordert eine genaue Betrachtung der Tribünen in Dreifachsporthallen. Diese Tribünen, bestehend aus drei Sitzreihen, spielen eine bedeutende Rolle bei der Schaffung barrierefreier Umgebungen, die die Teilhabe und den Komfort für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsanforderungen gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Anforderungen und Gestaltungsaspekte solcher Tribünen.
Anzahl der barrierefreien Plätze
Im Kontext inklusiver Schulsportstätten müssen Tribünenplätze für Zuschauer mit Mobilitätseinschränkungen bedacht werden. In Übereinstimmung mit dem Standardraumprogramm des zuständigen Bildungs- und Sportreferats sind mindestens zwei barrierefreie Rollstuhlplätze mit jeweils einem Begleitsitz vorzusehen. Diese Plätze und die dazugehörigen Wege müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein, um eine einfache Orientierung zu ermöglichen.
Tribünenanforderungen nach DIN EN 13200
Die bauliche Ausgestaltung von Zuschauertribünen unterliegt der Norm DIN EN 13200. In dieser Norm sind auch Anforderungen an Rollstuhlplätze definiert. Gemäß den Raumprogrammen für Dreifachsporthallen sollte die Planung zwei Rollstuhlplätze für inklusionsorientierte Hallen vorsehen. Eine zentrale Platzierung dieser Plätze auf der Tribüne fördert die Inklusion, indem Rollstuhlnutzer mitten im Geschehen sitzen können.
Für größere Tribünen mit über 500 Plätzen gelten zusätzlich die Anforderungen der Bauordnungen für Versammlungsräume. Diese schreiben vor, dass mindestens 1% der Plätze für Rollstuhlnutzer reserviert sein müssen, ergänzt um Plätze für Begleitpersonen. Diese Plätze müssen klar sichtbar gekennzeichnet werden.
Gestaltung und Erreichbarkeit
Die Gestaltung der Tribünen unterliegt strengen Richtlinien. Die Barrierefreiheit muss gewährleistet sein, sei es durch Rampen oder Aufzüge. Treppenläufe müssen gemäß den Vorgaben der DIN 18040-1 barrierefrei nutzbar sein, und Stufenmarkierungen sollten für eine kontrastreiche Sichtbarkeit sorgen.
Sitzplätze müssen bestimmten Breitenanforderungen genügen, und die Tribüne sollte eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Toiletten in kurzer Entfernung aufweisen. Rollstuhlgerechte Zuschauerplätze müssen leicht erkennbar sein, um eine einfache Nutzung zu ermöglichen.
Inklusive Höranlage und Kommunikation
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einrichtung einer induktiven Höranlage, die in Verbindung mit einer Lautsprecheranlage steht. Diese Anlage gewährleistet, dass Zuschauer mit Hörbeeinträchtigungen die Veranstaltung verfolgen können. Die Planung solcher Höranlagen sollte den Richtlinien des Freistaates Bayern und der DIN 18041 entsprechen.
Für größere Tribünen ist die Integration von Bildschirmen zu empfehlen, auf denen Hallensprecherinhalte per Schrift-Dolmetscher wiedergegeben oder Gebärdendolmetscher abgebildet werden können.
_________________
Zurück zum Wiki.