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Anforderungen aus dem aktuellen Stadtratsbeschluss IHKM

Im Bemühen um eine nachhaltige und umweltfreundliche Stadtentwicklung hat der Stadtrat Münchens im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München“ (IHKM) verschiedene Maßnahmen beschlossen, die darauf abzielen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energieeffizienz in städtischen Gebäuden zu steigern. Eines dieser Schlüsselprogramme ist das Klimaschutzprogramm 2019 (KSP 2019), das im November 2018 verabschiedet wurde. Insbesondere die Klimaschutzmaßnahme 6.2.1 „Fortschreibung der energetischen Baustandards im Neubau und Gebäudebestand“ hat dabei weitreichende Anforderungen für städtische Gebäude festgelegt.

 

Energetische Baustandards für die Gebäudehülle und Anlagentechnik

Ein zentraler Aspekt des KSP 2019 ist die Festlegung von energetischen Baustandards für Gebäude. Diese Standards betreffen sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik. Die U-Werte der Außenbauteile, darunter Dach, Außenwand, erdberührte Bauteile und Fenster, müssen bestimmte Werte nicht überschreiten, um den Wärmeverlust zu minimieren. Zudem sind hochwertige Verglasungen und spezielle Dämmqualitäten vorgeschrieben, um eine optimale Wärmedämmung zu gewährleisten.

Des Weiteren sind Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken und zur Sicherung der Gebäudedichtheit festgelegt. Blower-Door-Tests werden für die Dichtheitsprüfung verwendet, um sicherzustellen, dass kein unkontrollierter Wärmeverlust durch undichte Stellen stattfindet.

 

Einsatz erneuerbarer Energien und Effizienzsteigerung

Der Einsatz erneuerbarer Energien steht im Fokus der Anforderungen. Die Integration von Photovoltaikanlagen, dezentralen elektrischen Warmwasserbereitungen und moderner LED-Technik wird gefördert. Zudem sind Lösungen wie Wärmepumpen, Holzpellet- oder Holzhackschnitzelheizungen sowie thermische Solaranlagen für die Warmwasserversorgung erwünscht. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können ebenfalls eingesetzt werden, um die Energieeffizienz zu steigern.

 

Projektspezifische Anpassungen

Es wird betont, dass gewisse Abweichungen vom vorgeschriebenen Energetischen Maßnahmenpaket LHM in bestimmten Fällen möglich sind. Insbesondere bei Bestandsgebäuden können Ausnahmen für den Wärmebrückenzuschlag und den Blower-Door-Test in Erwägung gezogen werden. Dennoch steht die Nutzung von Fernwärme weiterhin im Vordergrund.

 

Sofortprogramm Hochbau und erneuerbare Energien

Der Stadtratsbeschluss „Sofortprogramm Hochbau“ von 2009 unterstreicht die Bedeutung erneuerbarer Energien in städtischen Gebäuden. Es wird angestrebt, sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich erneuerbare Energien zu nutzen, sofern dies wirtschaftlich und praktisch möglich ist. Dieser Beschluss betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit dem Vermieterreferat.

 

Weitere Planungsgrundlagen

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen werden weitere Planungsgrundlagen festgelegt. Dazu gehört der Primärenergiefaktor für Fernwärme, der sommerliche Wärmeschutz, die Möglichkeiten der Innendämmung sowie die Notwendigkeit der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle.

 

Die Anforderungen aus dem aktuellen Stadtratsbeschluss IHKM in München stellen einen bedeutenden Schritt zur Förderung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz in städtischen Gebäuden dar. Durch die Festlegung von strengen energetischen Standards, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Förderung von modernen Technologien wird die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei, sondern auch zur Schaffung von komfortablen und zukunftsfähigen Lebensräumen in München.

 

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