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Barrierefreie Aufzüge: Technische Spezifikationen und Normen

Barrierefreiheit in der Architektur ist ein Schlüsselelement für die Schaffung inklusiver Umgebungen, die Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsanforderungen den Zugang und die Nutzung von Gebäuden erleichtern. Einen zentralen Aspekt dieser barrierefreien Gestaltung bilden Aufzüge, die gemäß festgelegter Normen und Spezifikationen ausgeführt werden müssen. Dieser Artikel widmet sich den technischen Anforderungen und Normen, die für die Realisierung barrierefreier Aufzüge von Bedeutung sind.

 

Normen und Vorgaben für barrierefreie Aufzüge

Die Umsetzung barrierefreier Aufzüge ist von großer Relevanz, um die Mobilität von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zu gewährleisten. Folgende Normen und Vorgaben sind maßgeblich:

  1. DIN EN 81-70:2018-07: Diese Norm definiert die Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Aufzügen, um die Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Die Norm legt unter anderem Anforderungen an die Größe des Fahrkorbinnenraums und die Türbreiten fest.
  2. DIN 18040-1: Diese Norm beschreibt die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen und umfasst auch Richtlinien für barrierefreie Aufzüge. Sie legt Kriterien für die Gestaltung von Fahrkabinen, Türen und Bedienelementen fest.
  3. Elektrische Anlagen von Schulen: Die Richtlinien zur Beschreibung der elektrischen Anlagen von Schulen, wie sie in der Hauptabteilung Hochbau H6 des Baureferats München festgelegt sind, beziehen sich auf die technische Ausführung von Aufzügen in Schulgebäuden.

 

Technische Spezifikationen für barrierefreie Aufzüge

Die technischen Anforderungen für barrierefreie Aufzüge sind vielfältig und zielen darauf ab, einen sicheren und zugänglichen Transport für alle zu gewährleisten. Einige Schlüsselmerkmale und Spezifikationen sind:

  • Fahrkorbinnenmaß: Gemäß den Normen beträgt das Fahrkorbinnenmaß 1,10 m x 2,10 m. Dies ermöglicht ausreichend Platz für Personen in Rollstühlen oder mit anderen Mobilitätshilfen.
  • Türbreite: Die lichte Durchgangsbreite der Aufzugstür muss mindestens 90 cm betragen, um einen barrierefreien Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.
  • Bedienelemente: Die Bedienelemente müssen taktil erfassbar sein und Zeichen in Profilschrift und Braille aufweisen. Großflächentaster (50 x 50 mm) sind empfohlen, um die Bedienung für Menschen mit Seh- oder Tastbehinderungen zu erleichtern.
  • Akustische Rückmeldung: Ein Ankunftsgong und eine akustische Rückmeldung der Befehlsannahme sind erforderlich, um Personen mit Sehbehinderungen eine Orientierung zu bieten.
  • Notruftaster: Der Notruftaster muss mit einem Glockensymbol in Signalfarbe deutlich erkennbar sein. Eine optische Anzeige und akustische Ansage der Notrufübernahme und -annahme sind wichtige Sicherheitsmerkmale.
  • Beleuchtung: Die Fahrkabine muss blendfrei ausgeleuchtet sein, um eine angenehme und sichere Fahrumgebung zu gewährleisten.
  • Fahrtrichtungspfeile: Pfeile in der Punktmatrixanzeige über dem Taster im Außentableau können die Fahrtrichtung visuell anzeigen.

 

Barrierefreie Aufzüge spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung inklusiver Gebäude und Umgebungen. Die strikte Einhaltung der genannten Normen und Spezifikationen gewährleistet, dass diese Aufzüge allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, zugänglich sind. Durch die Berücksichtigung dieser technischen Anforderungen tragen Architekten und Bauherren dazu bei, eine barrierefreie Gesellschaft zu fördern, in der Chancengleichheit und Teilhabe im Vordergrund stehen.

 

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