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Barrierefreie Erschließung von Freisportanlagen

Die Schaffung inklusiver Umgebungen ist ein zentrales Anliegen in unserer Gesellschaft. Dies betrifft insbesondere auch Sportfreianlagen, auf denen Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsanforderungen uneingeschränkt teilhaben sollen. In diesem wissenschaftlichen Blog-Artikel widmen wir uns der Erschließung von Freisportanlagen unter Berücksichtigung von Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Sicherheit.

 

Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Sportfreianlage

Die Erschließung einer Freisportanlage erfordert eine umfassende Betrachtung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen. Dies schließt sowohl die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit privaten Fahrzeugen ein. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Bereitstellung von barrierefreien Parkplätzen zu legen, die nicht nur ausreichend Platz bieten, sondern auch einen kontrastreichen Gestaltungsansatz verfolgen.

 

Barrierefreie Zugangswege und Bodenbeläge

Alle Zugangswege zur Freisportanlage müssen den Anforderungen der DIN 18040-1 entsprechen. Besonderes Augenmerk gilt den Hauptzugangswegen, die genügend Breite aufweisen müssen, um eine Nutzung mit Rollstuhl oder Gehhilfen zu ermöglichen. Eine Breite von mindestens 1,80 m wird in Sportfreianlagen empfohlen. Gehwegbegrenzungen müssen taktile Elemente aufweisen, um von sehbehinderten und blinden Menschen mit dem Langstock erkannt werden zu können.

Die Wahl des Bodenbelags im Freien ist von entscheidender Bedeutung. Dieser muss trittsicher sein und frei von Stolperstellen sowie größeren Unebenheiten. Zudem ist eine angemessene Wasserabführung sicherzustellen, um rutschige Oberflächen zu vermeiden.

 

Orientierungshilfen und Zugangskontrollen

Um eine barrierefreie Orientierung auf der Freisportanlage zu gewährleisten, empfiehlt sich die Bereitstellung einer Orientierungshilfe in Form eines Tastplans am Eingang. Die Wege zu den verschiedenen Bereichen der Sportanlage sollten durch unterstützende Kommunikation, wie beispielsweise Bildschrift, gekennzeichnet werden. Die Anzahl der Zugänge sollte begrenzt sein, um Verwirrung und Desorientierung zu vermeiden.

 

Barrierefreie Ausstattung und Infrastruktur

Die Infrastruktur auf einer Freisportanlage muss ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Tore müssen eine lichte Durchgangsbreite von 1,20 m aufweisen und mit barrierefreien Zugangskontrollen, inklusive Klingel und Sprechanlagen, ausgestattet sein. Ausreichende Sitzgelegenheiten mit speziellen Aufstellflächen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sollten auf der gesamten Anlage verteilt sein.

 

Die barrierefreie Erschließung von Freisportanlagen ist ein multidimensionales Unterfangen, das Planung, Design und Rücksichtnahme auf individuelle Bedürfnisse erfordert. Durch die Einhaltung entsprechender Normen und Richtlinien sowie die Implementierung von Orientierungshilfen und barrierefreier Infrastruktur kann eine inklusive Umgebung geschaffen werden, die allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am sportlichen Geschehen bietet. Dies ist nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch ein Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Welt.

 

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