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Barrierefreiheit und Raumplanung in Sportanlagen: Geräteräume und Lager

Im Streben nach einer inklusiven Gesellschaft gewinnt die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Einrichtungen zunehmend an Bedeutung. Im Fokus stehen hierbei nicht nur Gebäude selbst, sondern auch die Planung von Räumen und Bereichen innerhalb dieser Strukturen. Ein Bereich, der in diesem Zusammenhang spezifische Aufmerksamkeit erfordert, sind Geräteräume und Lager in Sportanlagen. In diesem wissenschaftlichen Blog-Artikel werfen wir einen präzisen Blick auf die Raumplanung und Anforderungen dieser Bereiche, wobei wir uns an den einschlägigen Standards orientieren.

 

Typologie von Lagerräumen in Sportanlagen

Die Raumplanung in Sportanlagen stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung von Lagerräumen und Geräteräumen. Die DIN 18035-1, ein bedeutender Referenzpunkt in diesem Kontext, differenziert zwei Haupttypen von Lagerräumen:

  1. Lagerräume für den Betrieb und die Instandhaltung von Sportplätzen: Diese Räume sind von essentieller Bedeutung für die reibungslose Pflege und Erhaltung der Sportanlagen. Hierbei geht es um die sachgemäße Lagerung von Geräten, Werkzeugen und Materialien zur Platzpflege.
  2. Inklusionsorientierte Aufenthaltsbereiche für Personal: Ein integrativer Ansatz erfordert spezielle Bereiche, in denen Personal sich aufhalten kann. Dies stellt sicher, dass nicht nur die sportliche Aktivität, sondern auch die Arbeitsbedingungen für alle geeignet sind.

 

Raumanforderungen nach DIN 18035-1

Die exakte Gestaltung von Geräteräumen und Lagerräumen folgt präzisen Vorgaben. Im Kontext des Standardraumprogramms für städtische Freisportanlagen sind die folgenden Raumgrößen relevant:

  • Geräteraum Platzpflege: Dieser Raum erstreckt sich über 40 m² und ist somit entsprechend den Erfordernissen der Pflege und Wartung von Sportplätzen großzügig bemessen.
  • Platzwartraum (Büro / Kassenraum): Mit einer Fläche von 20 m² erfüllt dieser Raum die Funktion eines Büros oder Kassenraums, wodurch administrative Aufgaben effizient erledigt werden können.
  • Sportgerätelager: Die Fläche dieses Lagers beträgt etwa 25 m². Dieser Raum wird vor allem in Leichtathletikanlagen benötigt und ist gemäß DIN 18035-1 mit einem Richtwert von 0,15 m² Lagerfläche je 100 m² Freisportfläche angegeben.

 

Inklusion und Elektrorollstühle

Eine inklusionsorientierte Planung bezieht auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrorollstühle von besonderer Relevanz. Die Bereitstellung von zwei Steckdosen mit ausreichendem Platzangebot trägt dazu bei, dass auch Personen mit Mobilitätseinschränkungen an den sportlichen Aktivitäten teilnehmen können.

In der kontinuierlichen Entwicklung hin zu barrierefreien und inklusiven Sportanlagen spielen die Planung von Geräteräumen und Lagern eine zentrale Rolle. Die Berücksichtigung der genannten Standards und Richtlinien gewährleistet nicht nur einen effizienten Betrieb, sondern trägt auch zur Schaffung eines inklusiven Umfelds bei, in dem alle Menschen ihre sportlichen Aktivitäten uneingeschränkt genießen können.

 

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