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Eingangsbereich: Anforderungen und Standards zur Barrierefreiheit

In der Architektur sind Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden für alle Menschen von fundamentaler Bedeutung. Ein zentraler Faktor in dieser Hinsicht ist der Eingangsbereich eines Gebäudes, der als erste Schnittstelle zwischen Mensch und Bauwerk fungiert. Dieser Artikel widmet sich den vielfältigen Anforderungen und wissenschaftlichen Standards, die für einen barrierefreien Eingangsbereich essentiell sind.

Allgemeine Anforderungen an den Eingangsbereich

Der Eingangsbereich eines Gebäudes ist die Visitenkarte, die den ersten Eindruck vermittelt. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser Bereich großzügig und überdacht gestaltet wird. Ein Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Verwendung von Materialien. Große Metallgitterflächen sollten vermieden werden, da Begleithunde sich vor diesen Flächen scheuen und Schwindelgefühle auftreten können.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Schaffung einer freien Bewegungsfläche vor der Eingangstür. Mindestens 1,50 x 1,50 Meter sollten dafür vorgesehen werden, um eine uneingeschränkte Zugänglichkeit zu gewährleisten.

 

Eingangstüren und deren Barrierefreiheit

Eingangstüren spielen eine zentrale Rolle bei der Barrierefreiheit eines Gebäudes. Die DIN 18040 stellt klare Vorgaben auf, wie diese ausgebildet sein sollten. Eine Schwelle sollte grundsätzlich vermieden werden, außer bei Fluchttüren auf Fluchtbalkonen, wo 1-cm-Schwellen erlaubt sind.

Im Kontext der Barrierefreiheit sind Türen nach DIN 18040-1 als barrierefrei anzusehen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, darunter ein lichtes Durchgangsmaß von mindestens 90 cm. Für Schulen mit einem inklusionsorientierten Ansatz wird sogar ein lichtes Durchgangsmaß von etwa 1,20 Metern empfohlen. Bei automatischen Türsystemen müssen zusätzlich sicherheitsrelevante Anforderungen gemäß DIN 18650-12 und DIN 18650-23 beachtet werden.

Die Implementierung von Türautomatik wird als Standard betrachtet, um eine leichte Bedienung der Tür mit minimalem Kraftaufwand zu ermöglichen. Der Taster für automatische Türsysteme sollte sich in einer Höhe von 85 cm über Oberkante Fußboden befinden. Wichtig ist zu beachten, dass in Bayern die geringere Greifhöhe von 85 cm (Achsmaß) über Oberkante Fertigfußboden (OKFF) gemäß DIN 18040-1 hauptsächlich für barrierefreie Sanitärräume vorgeschrieben ist.

 

Klingel- und Gegensprechanlagen

Die Zugänglichkeit von Klingel- und Gegensprechanlagen ist von essentieller Bedeutung. Hierbei sollte sowohl stehenden als auch sitzenden Personen die Nutzung möglich sein. Eine empfohlene Montagehöhe liegt zwischen 120 und 130 cm. Dabei ist auch zu bedenken, dass Rufanlagen von beiden Seiten anfahrbar sein sollten, um uneingeschränkte Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Die Bedeutung des Eingangsbereichs als Schlüssel zur Barrierefreiheit darf nicht unterschätzt werden. Er bildet die Grundlage für einen inklusiven Zugang zu Gebäuden und beeinflusst maßgeblich die Erfahrung von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsanforderungen. Die Einhaltung wissenschaftlicher Standards und Vorgaben ist daher unerlässlich, um ein integratives Umfeld zu schaffen.

 

Sportkultur zu fördern und zu verwirklichen.

 

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