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Farbgestaltung und Kontraste in der Gestaltung zugänglicher Räume

In der Architektur spielen Farbgestaltung und Kontraste eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von barrierefreien und inklusiven Räumlichkeiten. Durch eine durchdachte und kontrastreiche Farbgebung können Orientierung und Informationsvermittlung erheblich erleichtert werden. In diesem wissenschaftlichen Blogartikel widmen wir uns der Bedeutung von Farbkontrasten im architektonischen Kontext und beleuchten Ansätze zur Erreichung erforderlicher Mindestkontraste.

 

Orientierung und Informationsvermittlung durch Farbkontraste

Eine klare und kontrastreiche Farbgestaltung kann dazu beitragen, die Orientierung und die Erkennbarkeit von Ein- und Ausgängen, Treppen, Aufzügen und Räumen zu verbessern. Sie stellt eine visuelle Unterstützung dar, die insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder anderen Beeinträchtigungen von hoher Bedeutung ist. Eine gut durchdachte Farbgebung kann somit dazu beitragen, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten zu erhöhen.

 

Struktur und Kontrastniveaus nach DIN-Normen

Die Farbgestaltung sollte einer klaren Struktur folgen, die die Orientierung erleichtert und auf wenige Farben beschränkt ist. Dies entspricht den Empfehlungen der DIN-Normen, die eine durchdachte und konsistente Farbgebung für die Orientierung nach DIN vorschlagen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Leuchtdichtekontrast zwischen benachbarten Flächen. Dieser sollte sorgfältig abgestimmt werden, um eine gute Erkennbarkeit zu gewährleisten.

 

Erreichung von Mindestkontrasten nach DIN-Normen

Die DIN 32975:2009-1 beschreibt Möglichkeiten, wie die Schutzziele für erforderliche Mindestkontraste erreicht werden können. Die Michelson-Formel, die in dieser Norm erläutert wird, bietet eine praktische Methode zur Berechnung von Kontrasten. Diese Formel ermöglicht es, Kontrastwerte zwischen verschiedenen Farbflächen zu ermitteln, um sicherzustellen, dass die notwendigen Kontrastniveaus eingehalten werden.

 

Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V.

Eine wertvolle Quelle für die Beurteilung der farblichen Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die Broschüre des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. mit dem Titel „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“. Diese Broschüre stellt verschiedene Methoden zur Bestimmung geeigneter visueller Kontraste vor und bietet praktische Empfehlungen für die Umsetzung.

 

Kontrastanforderungen nach DIN-Normen

In Übereinstimmung mit den DIN-Normen werden bestimmte Kontrastforderungen für grafische und schriftliche Elemente sowie für bauliche Elemente festgelegt. Dies beinhaltet visuell stark kontrastierende Elemente wie Glaswände, Bedienelemente für Notfall- und Notrufanlagen, Beschilderungen, Piktogramme, Wegweiser und Fluchtwegkennzeichnungen. Zudem gelten Kontrastforderungen für bauliche Elemente wie Bedienelemente, Ausstattungselemente, Griffe, Türzargen, Wand-Boden-Markierungen und Handläufe.

 

Die Gestaltung von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von Farbgestaltung und Kontrasten ist ein essentieller Schritt hin zu einer inklusiven und barrierefreien Umgebung. Durch die gezielte Nutzung von Kontrasten kann die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten für alle Menschen verbessert werden. Die Anwendung von DIN-Normen und Empfehlungen aus Fachliteratur, wie der Broschüre des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V., ist von entscheidender Bedeutung, um eine optimale Gestaltung zugänglicher Räume zu erreichen.

 

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