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Hindernisfreie Räume und Zuschauerwege

In der Gestaltung von Sportanlagen spielt die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsanforderungen gleichberechtigt teilhaben können. Ein Aspekt, der dabei besondere Beachtung findet, ist die Schaffung von hindernisfreien Räumen und barrierefreien Zuschauerwegen. Diese räumlichen Gestaltungsprinzipien gewährleisten nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Inklusion aller Nutzer.

 

Sicherheitszonen als Grundlage

Die Grundlage für die Planung von hindernisfreien Räumen und barrierefreien Zuschauerwegen sind festgelegte Sicherheitszonen rund um das Spielfeld, wie beispielsweise ein Fußballfeld. Direkt angrenzend zum Spielfeld müssen bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden, um die Sicherheit der Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer zu gewährleisten. Längsseitig beträgt die Sicherheitszone 1 Meter, während an den Stirnseiten 2 Meter vorgesehen sind. Diese Abstände sind in Übereinstimmung mit der DIN 18035-1:2003-2, welche die Planung und Maße von Sportplätzen regelt.

 

Der hindernisfreie Raum

An die Sicherheitszone schließt sich ein hindernisfreier Raum an, der zusätzliche Freiflächen rund um das Spielfeld schafft. Dieser hindernisfreie Raum ist an den Längsseiten mindestens 1 Meter breit und an den Stirnseiten mindestens 2 Meter. In dieser Zone dürfen keine Aufbauten wie Ballfangzäune oder Beleuchtungsmasten errichtet werden. Dies gewährleistet, dass der Raum frei von Hindernissen bleibt und eine ausreichende Bewegungsfreiheit für alle Nutzer ermöglicht wird.

 

Barrierefreie Zuschauerwege für Inklusion

Besonders in inklusionsorientierten Freisportanlagen ist die Schaffung von barrierefreien Zuschauerwegen von großer Bedeutung. Ein solcher Zuschauerweg sollte sich an einer der Längsseiten des Spielfeldes entlang erstrecken und unmittelbar an den hindernisfreien Raum anschließen. Ein empfohlener Mindestbreite von 1,50 Metern gewährleistet, dass der Weg für Personen mit eingeschränkter Mobilität gut begeh- und befahrbar ist.

 

Barrierefreie Nutzung als Leitgedanke

Die barrierefreie Gestaltung von Sportanlagen, inklusive hindernisfreier Räume und Zuschauerwege, trägt zur Förderung der Inklusion und zur Schaffung einer gleichberechtigten Umgebung bei. Diese Gestaltungsprinzipien ermöglichen nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sondern auch von Senioren, Familien mit Kinderwagen und anderen Nutzergruppen. Indem Sicherheitsabstände und Bewegungsfreiheit gewährleistet werden, schaffen wir eine Umgebung, die die Bedürfnisse aller Menschen respektiert und unterstützt. Die Einhaltung dieser Prinzipien gemäß den relevanten Normen stellt sicher, dass Sportanlagen zu Orten der Begegnung und des Sports für jeden werden.

 

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