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Sicherheitsaspekte und Barrierefreiheit im Kontext baulicher Anlagen

Die Verschmelzung von Sicherheit und Barrierefreiheit ist eine essenzielle Herausforderung, um eine inklusive Umwelt zu schaffen, die für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten sicher und zugänglich ist. Dieser wissenschaftliche Artikel behandelt die Sicherheitsaspekte gemäß den geltenden Normen und Standards für bauliche Anlagen, wobei speziell auf Alarm- und Warnsignalanlagen, Notrufanlagen sowie Zugangskontrollen und Schrankensysteme eingegangen wird.

 

Sicherheit: Alarm- und Warnsignalanlagen

Die Bedeutung von akustischen Alarm- und Warnsignalen in baulichen Anlagen kann nicht genug betont werden. Nach dem Standard 4.7 der DIN 18040-1 müssen diese Signale nicht nur akustisch, sondern auch visuell wahrnehmbar sein. Dies bedeutet, dass Blinkzeichen als zusätzliches visuelles Element verwendet werden müssen, um sicherzustellen, dass sie von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen erkannt werden können. Diese Anforderung erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, insbesondere auf solche, in denen sich Einzelpersonen aufhalten können, wie beispielsweise barrierefreie Toiletten und „Umkleiden für Alle“. Die Kombination von akustischen und visuellen Signalen erhöht die Wirksamkeit der Warnungen und sorgt dafür, dass sie von einer breiten Palette von Menschen erfasst werden können.

 

Notrufanlagen: Eine kritische Sicherheitsvorkehrung

Notrufanlagen sind ein kritisches Element, um die Sicherheit von Menschen in baulichen Anlagen zu gewährleisten. Die Norm 5.3.7 der DIN 18040-1 legt fest, dass Notrufanlagen in Toilettenräumen anzubringen sind. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Erreichbarkeit gelegt: Der Notruf muss sowohl von Personen, die auf dem WC sitzen, als auch von Personen, die sich auf dem Boden liegend bewegen, erreichbar sein. Dies kann beispielsweise durch einen integrierten Notruftaster im Stützklappgriff realisiert werden. Darüber hinaus sollte die Endposition der Notrufschnur taktile Informationen für blinde Menschen bieten, um eine taktile Orientierung zu ermöglichen. In anderen Räumen wie Fluren, Aufzügen usw. sollten Notrufsysteme mindestens zwei Sinne ansprechen, um eine umfassende Wahrnehmung sicherzustellen.

 

Zugangskontrollen und Schranken: Vereinigung von Zugang und Sicherheit

Die Integration von Zugangskontrollen und Schranken in bauliche Anlagen erfordert eine Abwägung zwischen Zugänglichkeit und Sicherheit. Im Fall von Tiefgaragenparkplätzen, in denen Schranken als Zugangskontrolle dienen, ist die Anbringung von zwei Klingeln auf unterschiedlichen Höhen für den Notruf erforderlich. Dies stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Körpergrößen und Mobilitätseinschränkungen die Schranke bedienen können. Elektronische Zugangskontrollen mit Transpondersystemen müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.

 

Die Sicherheit von baulichen Anlagen sollte niemals auf Kosten der Zugänglichkeit gehen. Die Normen und Standards, wie beispielhaft in der DIN 18040-1 beschrieben, bieten klare Richtlinien, um eine sichere Umgebung für alle Menschen zu schaffen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Die Synergie zwischen Sicherheit und Barrierefreiheit führt zu einer inklusiven Umwelt, die auf die Bedürfnisse aller Bewohner und Nutzer ausgerichtet ist. Durch die Beachtung und Umsetzung dieser Vorschriften können wir eine bessere und sicherere Welt für alle schaffen.

 

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